Zollinhaltserklärung

Beim Versand sind einige Zollbestimmungen zu beachten

Versand innerhalb der EU

Beim internationalen Versand in die Europäischen Union (EU) ist keine Zollinhaltserklärung erforderlich.

Versand außerhalb der EU

Werden internationale Sendungen in Länder außerhalb der EU versendet, ist eine vollständig ausgefüllte Zollinhaltserklärung (CN23 bzw. CN22) erforderlich. Diese muss - auch bei Geschenksendungen - immer eine Wertangabe enthalten.

Zollinhaltserklärung CN 22
Für den Versand von DHL PÄCKCHEN verwenden Sie bitte die Zollinhaltserklärung CN 22, welche im Päckchenschein WELT enthalten ist, den Sie in Ihrer Filiale erhalten. Die Zollinhaltserklärung CN 22 ist auf der Anschriftenseite des Päckchen aufzubringen.

Zollinhaltserklärung CN 23
Für den Versand von DHL PAKET verwenden Sie bitte die Zollinhaltserklärung CN 23, welche im Paketschein International enthalten ist, den Sie in Ihrer Filiale erhalten. Die Zollinhaltserklärung ist in eine in der Filiale erhältliche Klebetasche einzulegen und auf der Anschriftenseite des Pakets aufzubringen

Hinweis:
Päckchen deren Inhalt den Wert von 340 EUR übersteigt
Wenn beim Päckchen der Wert des Inhalts 300 Sonderziehungsrechte (340,-- EUR; Stand 01.01.2015) übersteigt, müssen Sie die Zollinhaltserklärung CN 23 verwenden. Diese ist in eine in der Filiale erhältliche Klebetasche einzulegen und auf der Anschriftenseite des Päckchens aufzubringen. Falls die CN 23 nicht auf der Anschriftenseite befestigt werden kann, darf eine andere Seite gewählt werden. In diesem Fall muss zusätzlich der obere Abschnitt der CN 22 auf die Anschriftenseite geklebt werden.

Quelle: DHL Zollbestimmungen
Weblinks

Zoll- und Ausfuhrinformationen
Zollinhaltserklärung CN 22
Zollinhaltserklärung CN 23

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