Spesen 2019
Hier finden Sie die aktuell gültigen Spesensätze im Kalenderjahr 2019 für die Abrechnung der Dienstreise im Inland und ins Ausland.
Spesensätze 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | ||||
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Land | Pauschalbeträge für Verpflegungs-mehraufwendungen | Pauschbetrag | ||
mindestens 24 Stunden |
ab 8 bis 24 Stunden |
für Über- nachtungskosten | ||
[€] | [€] | [€] | ||
Deutschland | 24 | 12 | 20 |
Sachbezugswerte
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem amtlichen anteiligen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.
Frühstück: 1,77 EUR
Mittag- und Abendessen: 3,30 EUR
Vollverpflegung: 8,37 EUR
Frühstückspauschale
Bei nicht ausgewiesenen Kosten für das Frühstück ist bei einer Übernachtung im Inland der Spesensatz um 4,80 EURO zu kürzen. Bei einer Übernachtung im Ausland beträgt die Kürzung 20 % des jeweiligen Pauschbetrages für Verpflegungsmehraufwendungen.
Sonstige Pauschalen bei einer Reise im Inland
Abzug für ein Mittagessen im Hotel 9,60 Euro.
Abzug für ein Abendessen im Hotel 9,60 Euro.
Bei einer Reise im Ausland
Abzug für ein Mittagessen/Abendessen im Hotel je 40% des jeweiligen Pauschbetrages für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden.
Reisekosten abrechnen
Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat.
Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.