Versandhandel

Neue Regeln bei der Rücksendung von Waren

Bei Bestellungen über den Versandhandel haben Verbraucher ab sofort nur noch dann Anspruch auf kostenfreie Rücksendung von Waren, wenn sie diese vorher zumindest angezahlt haben.

Bislang konnten Kunden Produkte bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen auf Kosten des Händlers zurückschicken. Bei einem Warenwert von unter 40 Euro muss der Besteller das Porto künftig grundsätzlich übernehmen, wenn bei einem höheren Sachpreis die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht wurde.

Ausschlaggebend war bisher der gesamte Bestellwert, nun soll aber der Preis der Sache, die tatsächlich zurückgesandt wird, maßgeblich sein.

Eine Übernahme der Rücksendekosten durch den Händler ist weiterhin auf freiwilliger Basis möglich. Wenn die gelieferte Ware jedoch nicht der bestellten entspricht, trägt in jedem Fall der Händler die Rücksendekosten.

Quelle: bundesrat.de unter Fernabsatzgesetz

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