Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden?

Aufbewahrungsfristen

Für die Aufbewahrung von Dokumenten gelten unterschiedliche Gesetze. Am weitesten verbreitet und bekannt sind die Aufbewahrungsfristen für Dokumente und Daten nach Handels- und Steuerrecht.

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen in Deutschland

Im Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB und § 257 HGB ) und in der Abgabenordnung (§ 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen:

  •  6 Jahre: empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben (Kopien, Durchschriften) abgesandter Handelsbriefe, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung - Alles was zu Streitigkeiten führen kann, wird 6 Jahre aufbewahrt.
  • 10 Jahre: Bilanzen, Inventare, Handelsbücher, Rechnungen, Urkunden, Hypotheken - Alles was gebucht wird, wird 10 Jahre aufbewahrt

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt worden ist.

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